FAQ – Fragen und erste Antworten

Ansprechpartner

Martina Eckelmann

Sekretariat Speicher
Einschüler*innen, Jg. 1-4
Tel.: 030 47 59 66 93 – 0
Fax: 030 47 59 66 93 – 20

Katrin Probst

Leitung Finanzen & Datenschutz
Tel: 030 89 00 06 93 – 12
Fax: 030 89 00 06 93 – 22

Nehmen sie auch während eines laufenden Schuljahres Schüler*innen auf?
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr Kind an unserer Schule anzumelden. Die Aufnahme hängt davon ab, ob Kapazitäten in den einzelnen Klassen vorhanden sind, sowie von der Verteilung von Jungen und Mädchen, unserer pädagogischen Einschätzung und der Anzahl der Mitbewerber*innen.

Haben Schüler*innen anderer Schulen, sog. Umschüler eine Chance auf einen Schulplatz?
Grundsätzlich ja, wenn freie Plätze vorhanden sind.

Nach welchen Kriterien wählen Sie Schüler*innen aus?
Bei der Auswahl der Schüler*innen spielen mehrere Faktoren (körperlich-gesundheitliche Voraussetzungen/kognitive Voraussetzungen/motivationale und soziale Voraussetzungen) eine Rolle, um eine ausgewogene Klassensituation herzustellen. Wir beraten uns gemeinsam im Team und bitten um Verständnis, wenn wir unsere Entscheidungen grundsätzlich nicht begründen. Die Klassen werden so zusammengestellt, dass sich ein ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, der Leistungsniveaus sowie des Sozialverhaltens ergibt. Geschwisterkinder werden bevorzugt.

Zu welchem Zeitpunkt muss die Anmeldung abgegeben werden?

Einschüler*innen für die ersten Klassen: 

Bitte bewerben Sie sich bis zum Sommer vor dem dann darauffolgenden Einschulungsjahr, damit wir Sie per Mail über den „Tag der offenen Tür“ informieren können. Natürlich finden Sie rechtzeitig auch Informationen hier auf unserer Homepage.
Formulare und Fristen für Schulplätze im kommenden Schuljahr finden Sie hier

Umschüler*innen für die siebten Klassen:

Bitte bewerben Sie sich möglichst zu Beginn des Schuljahrs bevor Ihr Kind aufgenommen werden soll, damit wir Sie zum „Tag der offenen Tür“ im Herbst, einem Informations-Abend für die Sekundarstufen I und II im Januar und einem Kennenlerntag im Frühjahr einladen können. Spätere Bewerbungen sind jedoch auch möglich. 

Umschüler*innen für den Jahrgang 11 (Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe): 

Bitte bewerben Sie sich möglichst zu Beginn des Schuljahrs bevor Ihr Kind aufgenommen werden soll, damit wir Sie zum „Tag der offenen Tür“ im Herbst und einem Informations-Abend für die Sekundarstufen I und II im Januar einladen können. Nach den Winterferien beginnt zudem die Kurswahl. Spätere Bewerbungen sind jedoch auch möglich.

Umschüler*innen für alle anderen Jahrgänge:

Sie können sich jederzeit bewerben. Die Termine für die Kennenlerntermine bzw. Hospitationstermine werden individuell vereinbart.

Spielt der Zeitpunkt der Anmeldung eine Rolle?
Nein. Alle rechtzeitig eingegangenen Anmeldungen werden gleich behandelt.

Wann bekommt man nach der Anmeldung Bescheid?
Einschulung in die ersten Klassen:
Sie müssen Ihr Kind auf jeden Fall in Ihrer Einzugsschule anmelden. Nach dem Kennenlerntag im November erhalten Sie zeitnah eine Information von uns, ob wir Ihr Kind an unserer Schule annehmen.

Umschüler*innen für die siebten Klassen:
Nach dem Kennenlerntag erhalten Sie eine Mitteilung, ob wir Ihr Kind aufnehmen können.

Umschüler*innen für alle anderen Jahrgänge:
Ihr Kind absolviert bei uns individuell vereinbarte Probetage. Danach erhalten Sie zeitnah eine Information, ob wir Ihr Kind aufnehmen können. Der Schulvertrag wird anschließend unterzeichnet und die Schulaufnahme mit Ihnen abgesprochen. Sie müssen Ihr Kind auf jeden Fall in Ihrer Einzugsschule anmelden. Nach dem Kennenlerntag im November erhalten Sie zeitnah eine Information von uns, ob wir Ihr Kind an unserer Schule annehmen.

Umschüler*innen für die siebten Klassen:
Nach dem Kennenlerntag erhalten Sie eine Mitteilung, ob wir Ihr Kind aufnehmen können.

Umschüler*innen für alle anderen Jahrgänge:
Ihr Kind absolviert bei uns individuell vereinbarte Probetage. Danach erhalten Sie zeitnah eine Information, ob wir Ihr Kind aufnehmen können. Der Schulvertrag wird anschließend unterzeichnet und die Schulaufnahme mit Ihnen abgesprochen. 

Kann man sich für den Standort in Wilhelmsruh bewerben?
Derzeit ist eine Bewerbung für die dortige Rote Schule nicht möglich. Diese Filiale wird als außerschulischer Standort genutzt. Der Unterricht findet ausschließlich am SchuleEins-Campus in Pankow statt.


Warum ein verbindlicher Schulvertrag?
Die SchuleEins ist eine staatlich anerkannte Gemeinschaftsschule  in freier Trägerschaft und deshalb neben der Unterstützung durch die öffentliche Hand auf Elternbeiträge angewiesen. Dem Schulvertrag liegt eine Schulgeldkalkulation zugrunde und auch diverse Anforderungen der Schulaufsicht, die ein verbindliches Regelwerk unverzichtbar machen. Daraus ergeben sich, wie bei jedem anderen Vertrag auch, für beide Vertragspartner verbindliche Rechte und Pflichten.

Nehmen Sie Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf?
Wir prüfen im Einzelfall, ob eine Förderung an unserer Schule möglich ist.

Mein Kind hat eine Lese-Rechtschreib-Schwäche, Dyskalkulie, AD(H)S oder eine Wahrnehmungsstörung. Nehmen Sie Kinder mit solchen Schwächen bzw. Störungen auf?
Grundsätzlich ja. Es muss jedoch individuell abgestimmt werden, wie wir Ihr Kind an unserer Schule unterstützen und auf seine besonderen Bedürfnisse eingehen können.

Gibt es zusätzliche Schließtage an der SchuleEins?
Wie an jeder anderen Schule, haben wir in der Regel zwei Studientage im Jahr, an denen die Schule geschlossen hat.

Gibt es Klassenfahrten?
In der Regel gibt es einmal im Schuljahr eine Fahrt. Dies kann eine Klassenfahrt sein, aber auch Themenfahrten und Projektfahrten sind – abhängig vom Alter und den Interessen der Schüler*innen  möglich. Die Fahrten dauern in der Regel eine Woche und sind im Schulgeld nicht enthalten. Schüler*innen, die an den Fahrten nicht teilnehmen, werden auf andere Klassen aufgeteilt.

Gibt es Betreuungszeiten in den Ferien?
Ja, in den Ferien findet eine Betreuung der SchülerInnen statt, die einen entsprechenden Hortvertrag bzw. einen Betreuungsvertrag für die Ferienzeiten haben. SchülerInnen ab dem siebten Jahrgang können ebenfalls betreut werden. Die Eltern melden ihre Kinder für die Ferienzeiten bei uns an, damit ein angemessenes und abwechslungsreiches Ferienprogramm erstellt werden kann.
Die Öffnungszeiten während der Ferien sind Mo bis Fr 6.00 – 18.00 Uhr.
Ausnahme: Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt der Ferienhort geschlossen, ebenso an Brückentagen.

Wie lauten die Öffnungszeiten des Sekretariats?
Montag bis Freitag:
7.00 – 13.00 Uhr

Was sind eigentlich staatlich anerkannte Schulen in freier Trägerschaft?
Schulen in freier Trägerschaft (manchmal missverständlich Privatschulen genannt) dienen nach Maßgabe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als Ersatz- oder Ergänzungsschulen, um das Schulwesen des Landes zu bereichern. Sie ergänzen das Angebot freier Schulwahl und fördern das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts. Der Zusatz „staatlich anerkannt“ bedeutet, dass die Schüler*innen an diesen Schulen dieselben Abschlüsse erreichen können wie in staatlichen Schulen.
Die SchuleEins ist eine Gemeinschaftsschule, an der wir die Schüler*innen von der ersten Klasse bis zum Abitur begleiten können.

Nach welchem Lehrplan wird unterrichtet?
Der Unterricht orientiert sich an den Rahmenlehrplänen des Landes Berlin, die auch für die SchuleEins bindend sind. Daher ist ein Wechsel in eine oder von einer staatlichen oder einer anderen Schule in freier Trägerschaft jederzeit möglich.

Wie hoch ist das Schulgeld? 
Das Schulgeld richtet sich nach dem Einkommen der Familie.
Weitere Informationen zum Schulgeld finden Sie auf unserer Homepage.

Schulgeldordnung:
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Hier klicken: Schulgeldtabelle

Muss das Schulgeld auch in den Ferien gezahlt werden?
Ja, denn das Schulgeld ist grundsätzlich auf 12 Monate berechnet.
Ein Schuljahr dauert vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres. 

Gibt es weitere Kosten außer den Schulgebühren?
Ja. Neben dem Schulgeld erheben wir ein Materialgeld in Höhe von 50 Euro pro Halbjahr. Darin enthalten sind bspw. Kopien, Arbeitsmaterialien insbesondere in den naturwissenschaftlichen Fächern und den Fächern Kunst und Sachunterricht sowie unserem eigenen Fach Lebenswelten.  Schulbücher und Arbeitshefte müssen ebenfalls privat beschafft werden. Die Schulbücher können über einen Bücherfonds entgeltlich entliehen werden.
Für Veranstaltungen (Besuch von Kino, Theater, Ausstellung, etc.) fallen ebenfalls Kosten an.
Auch die Fahrten werden von den Eltern zusätzlich finanziert.

Wie trägt sich die Schule?
Die Schule bezieht Ihre Einkünfte aus mehreren Bereichen: Schulgeld, Spenden, staatliche Unterstützung für Schulen in freier Trägerschaft, Unterstützung durch den Schulträger.

Wer ist der Schulträger?

Die Pankower Früchtchen gGmbH sind der Träger der SchuleEins und aus einem 1994 gegründeten Verein engagierter Eltern hervorgegangen. Ziel war und ist es eine neue, lebenspraktische Qualität der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu erreichen.
Heute präsentiert sich der ehemalige Verein als anerkannter freier Träger mit fünf Einrichtungen: SchuleEins, KitaEins, HortEins, VillaFrida und Mehrgenerationenhaus.

Meine Frage war leider nicht dabei. Woher bekomme ich weitere Informationen?

Sekretariat Grundstufe:
Telefon: 030/47 59 66 93 0
Mail: sekretariat.speicher(at)schuleeins.de

Sekretariat Mittelstufe:
Telefon: 030/89 000 693 14
Mail: sekretariat.waisenhaus(at)schuleeins.de

Sekretariat Oberstufe:
Telefon: 030/89 000 693 13
Mail: sekretariat.arche(at)schuleeins.de

Vertragsmanagement/Finanzen:
Telefon: 030/89 000 693 12
Mail: finanzen(at)pankower-fruechtchen.de