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Aktuelle Informationen zur Kitabetreuung

Aus dem Senatsschreiben 36 und 37/2021:

Angesichts des zunehmenden Infektionsgeschehens in Folge der verstärkt auftretenden Variante des Corona-Virus (B.1.1.7) hat der Berliner Senat in seiner Sondersitzung weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. 

Zu diesen Maßnahmen zählt auch eine erneute Schließung der Einrichtungen der Kindertagesförderung ab dem 08.04.2021 sowie eine Rückkehr zum Notbetrieb in allen Berliner Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen.

Hiermit reagiert der Berliner Senat auf das steigende Infektionsgeschehen in den Berliner Kindertageseinrichtungen. Auf diese Weise soll die Zahl der Neuinfektionen reduziert und eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden. 

Regelungen des Zugangs zur Notbetreuung

Gemäß § 13 Abs. 1 der neugefassten Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung haben folgende Zielgruppen Anspruch auf eine Notbetreuung, sofern ein außerordentlicher und dringlicher Betreuungsbedarf vorliegt 

– (1) Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, die zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit mangels anderer Betreuungsmöglichkeiten dringend auf eine solche Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind und mit mindestens einem Elternteil in systemrelevanten Bereichen beruflich tätig sind. 

Hier gilt die aktuelle Liste für die Notbetreuung Kita auf der Grundlage der KRITIS Liste der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Sie finden diese Liste hier:

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– (2) Kinder am Übergang zur Schule (Vorschulkinder)

– (3) Alleinerziehende, die keine andere Betreuungsmöglichkeit organisieren können;

– (4) Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, bei denen eine Betreuung ihrer Kinder aus besonders dringenden pädagogischen Gründen erforderlich ist. Hierzu zählen nach Maßgabe dieses 37. Trägerschreibens Kinder mit Behinderung, Kinder mit einem Sprachförderbedarf sowie Kinder[1]schutzfälle (im Bedarfsfall können Sie hierzu das Jugendamt / den Regionalen Sozialen Dienst (RSD)) kontaktieren.

Alle anspruchsberechtigten Eltern bzw. Personensorgeberechtigten bleiben aufgefordert, sich hinsichtlich ihres individuellen Betreuungsbedarfs auf den absolut notwendigen Umfang zu beschränken und diesen regelmäßig mit den Einrichtungen abzustimmen. In diesem Sinne müssen der außerordentlich dringliche Betreuungsbedarf und das Kriterium der Systemrelevanz zusammen vorliegen.

Die Kinder mit leichten Erkältungssymptomen wie Husten oder Schnupfen ohne Fieber dürfen derzeit nicht betreut werden. 

Hierbei handelt es sich um eine vorübergehende Vorsichtsmaßnahme angesichts steigender Corona-Infektionszahlen von Kindern im Kitaalter. 

Eine Möglichkeit der freiwilligen Testung der Kinder wurde vorgesehen. Eltern können der Kita ein negatives Testergebnis bzw. eine Eigenerklärung über ein negatives Testergebnis vorlegen, um ihr Kind trotz Husten- und/oder Schnupfensymptomen in die Betreuung geben zu können.

Für Rückfragen steht Ihnen die Eltern-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie weiterhin zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Nummer 030 – 90227 6600 an allen Werktagen von 9 bis 13 Uhr (nicht am 1.4.2021).

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