KitaEins

Aktuelle Informationen zur Kitabetreuung

Änderung vom 17.02.2021:  Die aktuell geltenden Voraussetzungen für den Zugang zur Notbetreuung bleiben grundsätzlich bestehen. Sofern ein außerordentlich dringlicher Betreuungsbedarf vorliegt und keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung gegeben ist, können ab dem 22.02.2021 zusätzlich auch jene Kinder aufgenommen werden, bei denen der Übergang zur Schule ansteht, die von der Schulbesuchspflicht zurückgestellt wurden oder bei denen ein Sprachförderbedarf besteht. Der Übergang in die Schule sowie ein bestehender Sprachförderbedarf werden somit als weitere besondere pädagogische Gründe für die Notbetreuung anerkannt. (Stand 17.02.2021)

Die KitaEins bietet während des verlängerten Lockdowns, zunächst bis zum 31.01.2021, (verlängert siehe oben) eine Notbetreuung in der Zeit von 07:00 bis 17:00 Uhr an. 

Es wird darum gebeten, die Kinder nach Möglichkeit weiterhin zu Hause zu betreuen, um die Kontakte zu reduzieren und damit die Zahl der Neuinfektionen zu senken und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Die Notversorgung kann von allen Sorgeberechtigten in Anspruch genommen werden, bei denen ein außerordentlich dringlicher Bedarf besteht und keine Ersatzbetreuung organisiert werden kann. Die Anmeldung erfolgt über das Kitaleitungsteam.

Wir wünschen allen Familien vor allem Gesundheit und ein gutes Durchhaltevermögen.