HortEins

Aktuelle Hygienemaßnahmen

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat mit Wirkung vom 10.11.2021 die Maskenpflicht für die Jahrgänge 1 bis 6 wieder eingeführt. Das Tragen der Maske gilt für den Unterricht und den Nachmittagsbereich im Hort. Es wird bis auf Weiteres daran festgehalten, dass die Schüler*innen dreimal wöchentlich getestet werden. Auf unserem Gelände und im Gebäude gilt Maskenpflicht für hortfremde Personen. Die Leiterin des Hortes und das Erzieher*innenteam informieren Sie über weitere Einzelheiten. 

Bleiben Sie und Ihre Familien gesund.