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Aktuelle Informationen zur Maskenpflicht

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat mit Wirkung vom 10.11.2021 die Maskenpflicht für die Jahrgänge 1 bis 6 wieder eingeführt.

Das Tragen der Maske gilt für den Unterricht und den Nachmittagsbereich im SozialenLeben.

Die Schüler*innen können die Maske bei Tests, Klassenarbeiten oder Einzelpräsentationen abnehmen.

Es wird bis auf Weiteres daran festgehalten, dass die Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich getestet werden.

Auf unserem Schulgelände und in den Gebäuden gilt Maskenpflicht für schulfremde Personen.

Die Schulleitung, Klassenlehrer*innen und der Koordinator des SozialenLebens informieren Sie wie bisher über weitere Einzelheiten.

Bleiben Sie und Ihre Familien gesund.